
Anspruch auf Corona-Entschädigung wegen Betriebsschließung
Sie betreiben ein Restaurant, eine Bar oder eine Diskothek? Ihr Betrieb wurde wegen der Corona-Pandemie geschlossen und Sie haben dadurch erhebliche Umsatzeinbußen? Beantragen Sie jetzt Ihre Corona-Entschädigung. Sie benötigen dafür nur vier Minuten.
Entschädigung jetzt beantragen
Wir sind als Anwälte davon überzeugt, dass Sie einen Rechtsanspruch auf eine Corona-Entschädigung haben. Dieser Anspruch umfasst Ihren Ertragsausfall aus betrieblicher Tätigkeit bzw. als selbständig tätiger Gastronom den Verdienstausfall und die laufenden geschäftlichen Kosten (Miete, Mitarbeiter, usw.) während der angeordneten Betriebsschließung.
Wenig Aufwand, kein Kostenrisiko
Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Mandanten in der Corona-Pandemie ohne Kostenrisiko zu vertreten. Wie funktioniert das und wie verdienen wir dabei Geld? Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle anfallenden Prozesskosten. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, werden die Prozesskosten von einem Prozessfinanzierer übernommen. Derzeit führen wir Musterprozesse vor den deutschen Gerichten, um unsere Erfolgschancen besser beurteilen zu können. Die Urteile aus den Musterprozessen erwarten wir zum Ende des Jahres. Bis dahin sammeln wir Ihre Stammdaten ein, um dann gemeinsam entscheiden zu können, ob wir klagen wollen. Im Erfolgsfall würde dann ein Teil der Entschädigungssumme (z.B. 30%) als Erfolgsbeteiligung für den Prozessfinanzierer anfallen. Zur Erklärung soll nachfolgende Tabelle dienen. In unserem Beispiel gehen wir von einer Entschädigungssumme von € 10.000,00 und einer Erfolgsbeteiligung von 30% aus:
Sie wollen keinen Prozessfinanzierer | Sie wollen einen Prozessfinanzierer | |
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Wir gewinnen den Prozess |
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Wir verlieren den Prozess |
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Wir stehen Ihnen in der Corona-Krise zur Seite
Die Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Gemeinsam mit auf Massenverfahren und Großprozesse spezialisierten Kollegen einer bundesweit tätigen Großkanzlei übernehmen wir gerne auch Ihren Fall. Zu diesem Zweck haben wir einen Fragenkatalog entwickelt, nach deren Beantwortung wir in der Lage sind, für Sie einen Antrag auf Corona-Entschädigung bei den staatlichen Behörden zu stellen.

Silke Brüssow

Sascha Wengert
